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70 Treffer (Seite 1 von 14)
Vorführwagen
Chopper/Cruiser
Benzin (Normal)
Automatik
Schwarz
400 km
EZ 06.02.2024
64 kW (87 PS)
 
 
Verkaufspreis
inkl. 19% MwSt.
11.190 €
Honda CMX 500
ANr. 135255
Händlerzulassung
Naked Bike
Benzin (Normal)
Schaltgetriebe
Matt-Grün
EZ 30.09.2024
34 kW (46 PS)
 
 
Verkaufspreis
inkl. 19% MwSt.
6.190 €
Vorführwagen
Naked Bike
Benzin (Normal)
Schaltgetriebe
schwarz
195 km
EZ 06.02.2024
34 kW (46 PS)
 
 
Verkaufspreis
inkl. 19% MwSt.
6.590 €
Vorführwagen
Motorrad
Benzin (Normal)
Schaltgetriebe (6-Gang)
rot
30 km
EZ 06.02.2024
35 kW (48 PS)
 
 
Verkaufspreis
inkl. 19% MwSt.
6.390 €
Honda NX 500
ANr. 132742
Vorführwagen
Enduro/Reiseenduro
Benzin (Normal)
Schaltgetriebe (6-Gang)
schwarz
150 km
EZ 06.02.2024
35 kW (48 PS)
 
 
Verkaufspreis
inkl. 19% MwSt.
6.990 €
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Die Informationen erfolgen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (Worldwide harmonised Light-duty vehicles Test Procedures) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und der CO2-Ausstoß eines Pkw sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den Pkw, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen Pkw-Modelle ist unentgeltlich einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Pkw ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch hier abrufbar: https://www.dat.de/co2

*) Es werden nur die CO2-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des Pkw entstehen. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Pkw sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt. Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP.


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